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Ergänzung TWO-Sonderbestimmungen / Änderung Sicherheitskonzept Veröffentlicht am: 10.11.2021   Autor: von Friedrich Knapp

Leider führt die derzeitige Covid-19-Entwicklung dazu, dass auch unsere Covid-19-Sicherheitskonzept ein weiteres Mal angepasst werden musste und auch eine außerordentliche TWO-Änderung gem. § 1 Abs. 2 TWO (TWO-Änderung während des Spieljahres) erfolgt. Beide Dokumente findet ihr im Anhang (Änderungen rot) – nachstehend von Martin Kahlig kurz zusammengefasst.

Zur den Covid-19-Sonderbestimmungen:

Es muss festhalten werden, dass die beschlossenen Änderungen alternativlos sind wenn wir die Meisterschaft fortsetzen wollen. Im wesentlichen läuft es auf einen Meisterschaftsbetrieb mit 2-G-Regeln hinaus, mit einer Übergangsregel bis 6.12.2021 für Personen, die sich erst jetzt die erste Impfung abholen. Ausnahmen gibt es nur für Pflichtschüler sowie für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Zur TWO-Änderung:

Uns ist bewusst, dass durch die 2-G-Regelung einige Spieler, die sich bisher haben testen lassen, den Vereinen nicht mehr zur Verfügung stehen und/oder das es schwieriger werden wird, Ersatzspieler bei kurzfristigen Ausfällen zu finden.

Daher wird es wie auch schon in der vorherigen (abgebrochenen) Spielsaison keine Geldstrafen geben wenn Bretter freibleiben, sofern die gegnerische Mannschaft sowie der Landesspielleiter spätestens 6 Stunden vor Spielbeginn von den freien Brettern verständigt werden.

Ebenso wenn ein Vereine bis 18 Stunden vor Spielbeginn sein Nichtantreten meldet (gegnerischen Verein + Landesspielleiter).

Mit schachsportlichen Grüßen
Friedrich Knapp, Präsident & Martin Kahlig, Landesspielleiter

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