Grund für die Adaptierung sind die zuletzt erfolgten "Öffnungsschritte", die nunmehr überwiegend eingearbeitet worden sind. Wie gewohnt sind die Änderungen zur leichteren Nachverfolgung in rot gehalten.
Zu den einzelnen TWO-Änderungen erläuternd folgendes:
§ 24 Unbesetzte Bretter wurde im Zusammenhang mit der "2-G-Regel" eingeführt, damit Vereine, bei denen zu wenige Spieler geimpft oder genesen sind, nicht zusätzlich zum Brettverlust eine Geldstrafe zahlen müssen. Es war daher auch eine Überlegung, dass § 24 bei Rückkehr zur 3-G-Regel ersatzlos gestrichen wird.
Aufgrund der derzeit weiterhin hohen Infektionszahlen und dem damit verbundenen Risiko, dass ein Verein keine komplette Mannschaft aufstellen kann, wurde die Bestimmung vorerst beibehalten, aber die Frist für die Meldung des "freien Brettes" auf 24 Stunden verlängert. Wir halten eine möglichst frühe Meldung der "freien Bretter" für zielführend, damit die betroffenen "spielfreien" Spieler sich nach Möglichkeit das eventuelle Testprozedere ersparen.
§ 25 Nichtantreten zum Wettkampf hat denselben Hintergrund wie eben beschrieben. Hier wurde die Frist für die straffreie Meldung des "Nichtantritts" auf 48 Stunden verlängert.
Zum KSV-Sicherheitskonzept:
Kernstück der Novelle ist die Rückkehr zur "3-G-Regel". Dabei ist eine Testung sowohl mittels Antigentest (24 Stunden gültig) als auch mittels PCR-Test (72 Stunden gültig) möglich. Wohnzimmertest werden jedoch ausgeschlossen. Weiters wurde ein zusätzlicher Punkt eingefügt, der regelt, wie sich Spieler / Vereine beim Auftreten eines Covid-19-Verdachtsfalls zu verhalten haben.
Hier gab es in der Vergangenheit mehrfach Fragen / Unsicherheiten, sodass Martin Kahlig eine entsprechende Regelung für zielführend erachtete und eingefügt hat.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und schachsportlichen Grüßen
Friedrich Knapp & Martin Kahlig