Martin Kahlig hat dies dankenswerter Weise kurzfristig für uns erledigt (siehe Anlage. Diese gelten ab der heutigen Übermittlung!
Weiters ist eine Ergänzung für den § 10 der TWO notwendig:
In Hinblick auf die Frage der Aufstellung bei fehlender internationaler Elozahl wird in der TWO der § 10 ergänzt – es geht um den Punkt 6 „Kärntnerliga und Unterliga“.
Ergänzungstext:
Die Reihung muss nach der internationalen Elozahl laut der Juli-Eloliste erfolgen; hat ein Spieler keine internationale Elozahl, so wird seine nationale Elozahl laut Juli-Eloliste für die Reihung herangezogen.
Mit schachsportlichen Grüßen
Friedrich Knapp, Präsident & Martin Kahlig, Landesspielleiter